Unterbricht man die Heimfahrt von der Arbeit kurz, um an einer unmittelbar am Weg gelegenen Tankstelle den Privatwagen zu betanken, so steht dies in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So entscheid das Bundessozialgericht. Geklagt hatte eine Kellnerin. Auf ihrem 130 km langen Heimweg, den sie Abends nach der Arbeit zurücklegte, hielt sie an einer Tankstelle, die unmittelbar an ihrem üblichen Weg gelegen war. Das Tanken war unter anderem nötig, um am Folgetag...