Liebe Mandanten,
Sie möchten den Michael Graf Patientenanwälten Ihren Fall schildern?
Wir nehmen uns für alle Mandanten viel Zeit und bearbeiten unsere Rechtsfälle mit großer Sorgfalt. Denn Professionalität braucht Zeit und Focus. Daher kommt es bei der Annahme und Prüfung von neuen Mandaten zu gewissen Wartezeiten. Wir werden auch Ihr Anliegen sorgfältig prüfen und bearbeiten.
Sie müssen wissen, dass wir Anwaltsspezialisten sind. Dies geht einher mit unserem eisernen Anspruch, einen Personenschadensrechtsfall von Anfang an so zu bearbeiten, wie dies aus unserer Sicht geboten und richtig ist. Aus diesem Grund übernehmen wir grundsätzlich
keine Anwaltswechselfälle.
Wir sind zudem Experten im Patienten- & Personenversicherungsrecht, d.h. wir haben uns gezielt nur auf das Arzthaftungsrecht, auf Geburtsschäden und Personenschäden, sowie auf das Recht der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert. Alle anderen juristischen Bereiche, insbesondere Streitigkeiten bzgl.
Sozialrecht,
Schönheitschirurgie,
Ästhetisch-/ Plastische Behandlung,
Psychiatriebehandlung
Zahnarzt-/Kieferbehandlung
bearbeiten wir nicht, zudem können wir besonders eilige Mandate nicht annehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben mit besten Grüßen,
Ihre Michael Graf Patientenanwälte!
ANWALTGRAF Versicherungsrecht Offenburg.
Verantwortlich:
Rechtsanwalt Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg
✆ +49(0)761-897-88610
✉︎ +49(0)761-897-88619
✉︎ patienten@anwaltgraf.de
Inhaber & Rechtsanwalt:
Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
SITZ DER KANZLEI:
Die Graf Johannes Patientenanwälte haben ihren Kanzleisitz in Freiburg im Breisgau, und betreuen von dort aus alle Mandanten bundesweit. Zusätzlich bietet die Kanzlei nach Bedarf auch eine Beratung und Besprechung in Karlsruhe und in Offenburg an (= auswärtige Sprechtage bzw. Sprechstunden in Beratungsbüros); die Beratungsbüros dienen daher unseren meist schadensbedingt und aus sonstigen Gründen behinderten oder erkrankten Mandanten. Unsere Beratungsbüros in Karlsruhe und Offenburg ermöglichen zudem die erleichterte Kontaktaufnahme für Mandanten, bspw. weil unsere Kanzlei dort postalisch gesondert erreichbar ist und daher bspw. Unterlagen etc. dort vor Ort direkt abgegeben werden können.
RECHTLICHES:
Zuständige Behörde:
Rechtsanwalt Michael Graf gehört der Rechtsanwaltskammer Freiburg an.
Berufsrechtliche Regelungen können auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de eingesehen werden. Die Berufsausübung erfolgt nach den Regeln der Berufsordnung (BORA), der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE).
Zuständige Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden
USt-IdNr.:
DE240-475748
© seit 2014 bis heute Michael Graf
Alle Rechte vorbehalten.
Diese Website wird elektronisch geschützt.
HINWEISE:
Hinweis zur Streitschlichtung:
Im Fall von Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit der Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Bertoldstraße 44, 79098 Freiburg und der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin . Ab 01.02.2017 besteht nach der ADR-Richtlinie die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin – (www.brak.de/fuer-anwaelte/neue-hinweispflichten-fuer-rechtsanwälte).
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Hinweis zur Spezialisierung:
Rechtsanwalt Michael Graf ist insofern Spezialist bzw. Experte im Medizinrecht und Versicherungsrecht, als er in beiden Rechtsgebieten Fachanwalt ist und er zudem seit dem Jahr 2004 nur in ganz bestimmten Teilbereichen dieser beiden Rechtsgebiete spezialisiert tätig ist. Im Medizinrecht bearbeitet er fast nur das Arzthaftungsrecht und dies einzig auf Seiten der geschädigten Patienten (bzw. im Auftrag der Krankenversicherung des geschädigten Patienten). Im Versicherungsrecht bearbeitet er nahezu ausschließlich das Recht der Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Krankenversicherung, und dies exklusiv auf Seiten der Versicherungsnehmer und Verbraucher. Zudem ist er Autor von juristischen Beiträgen in anerkannten Fachzeitschriften, wie der Zeitschrift "Recht und Schaden - r+s", sowie "Versicherungsrecht - VersR".
Hinweis zu den vorgestellten Fällen:
Bei den auf unseren Websites vorgestellten Fällen handelt es sich um reale Fälle (teilweise aus unserer Kanzlei). Es wurden lediglich die Namen aller Beteiligten, sowie die Datumsangaben, die Zahlen und die sonstigen genannten Beträge abgeändert und/oder abgekürzt, um den jeweiligen Fall dadurch zu anonymisieren.
Hinweis zur Erstberatung:
Eine Erstberatung ist bei uns unverbindlich. Eine Erstberatung beinhaltet lediglich eine kurze schriftliche oder kurze telefonische (max. 20 Minuten) oder in einem kurzen Ersttermin (max. 20 Minuten) erfolgte Einschätzung der Rechtslage, wobei diese Einschätzung nur vorläufig und für unsere Kanzlei nicht verbindlich ist. Es steht unserer Kanzlei frei, ob und in welcher Form wir erstberaten. Wird unsere Kanzlei darüber hinaus aktiv (darüber hinausgehende Gespräche, oder Emails oder Briefe etc.) so sind diese Tätigkeiten nicht in der Erstberatung enthalten. Für diese sieht das RVG bestimmte Gebühren vor.
Widerrufsrecht:
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag mit uns zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Graf Johannes Patientenanwälte, Inh. RA Michael Graf
Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg
Tel +49(0)761-897-88610 | Fax +49(0)761-897-88619
kanzlei@anwaltgraf.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.