Streit mit der Versicherung?

Graf Johannes Patientenanwälte

Fachanwalt. Versicherungsrecht. Offenburg.


Patientenanwälte für Versicherungsrecht.

Wir vertreten die Seite der Versicherungsnehmer.

Die Graf Johannes Patientenanwälte sind Spezialisten im Personenversicherungsrecht für Versicherungskunden und Patienten. Wir vertreten daher nur Versicherungsnehmer! Durch unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Know-How sind wir Profis für Berufsunfähigkeits-, Unfall-, und Lebensversicherung. Wir helfen Ihnen bei der erfolgreichen und umfassenden Durchsetzung Ihrer Ansprüche in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen. Wir stehen sogar bundesweit zu Ihrer Verfügung. Unsere Erfolge geben uns Recht. 

Fachanwalt Versicherungsrecht.
Fachanwalt Versicherungsrecht.

Berufsunfähigkeit

Viele Menschen rechnen erst im späteren Verlauf ihres Lebens mit der Möglichkeit einmal Berufsunfähig zu werden. Folglich schließen die meisten Arbeitnehmer eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung erst Jahre nach dem Einstieg in den Beruf ab. Doch frühes Tätigwerden lohnt sich. Denn 20 % aller Berufsunfähigen in Deutschland sind zwischen 36 und 45 Jahren alt. Insgesamt wird jeder vierte Deutsche im Laufe seines Lebens zumindest teilweise berufsunfähig. 

 

Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung lässt dann erstmal aufatmen. Doch oft suggeriert die Versicherung eine Sorglosigkeit, die der Versicherungsvertrag in Wahrheit nicht gewährleistet - der Schein trügt. 

 

Tritt der Versicherungsfall ein, bestreiten viele Versicherungen ihre Leistungspflicht kategorisch, oder versuchen ihre Kunden auf andere Berufe zu verweisen. Ein solches Verweisungsrecht kommt den Versicherungen zwar zu, die Verweisung muss sich jedoch in einem bestimmten Rahmen halten. So kann ein Versicherungsnehmer nur auf solche Tätigkeiten verwiesen werden, zu denen er seiner Ausbildung nach im Stande ist, und die seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. 

 

Wichtig ist es deshalb, sich als Versicherungsnehmer genauestens über die Rechtslage zu informieren. Die Michael Graf Rechtsanwälte Offenburg geben Betroffenen hier kompetente Unterstützung. 

 

Gut ist es auch, über das Verfahren Bescheid zu wissen, in dem die Versicherung über Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente entscheidet: Zunächst trifft den Versicherungsnehmer die Pflicht, alle betreffenden Unterlagen bei der Versicherung einzureichen. Nach der Prüfung dieser Akten muss die Versicherung sich in einem Anerkenntnis zu ihrer Leistungspflicht äußern. Ab diesem Zeitpunkt besteht dann eine Leistungspflicht. Wenn die Versicherung an der Berufsunfähigkeit zweifelt, oder von ihrem Verwesungsrecht Gebrauch machen will, kann sie das Anerkenntnis verweigern. Steht die Berufsunfähigkeit objektiv fest, kann die Versicherung sich nur durch eine Nachprüfung von der Pflicht zur Leistung befreien. Im Zuge dieses Nachprüfungsverfahrens kommt dem Versicherungsnehmer dann eine Beweislastumkehr zu Gute: Die Versicherung selbst muss beweisen, dass doch keine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Spezialistenteam Offenburg.
Spezialistenteam Offenburg.

Unfallversicherung

Auch Unfälle können fatale Konsequenzen für die Erwerbsfähigkeit oder die Familie haben. Vielen Menschen genügt deshalb der gesetzliche Schutz, durch den lediglich Unfälle im Kontext zur beruflichen Tätigkeit abgedeckt sind, nicht. Sie schließen zusätzlich eine private Unfallversicherung ab. In Deutschland haben mehr als 29 Millionen Menschen bislang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Durch die private Unfallversicherung erhoffen sich die Versicherungsnehmer einen umfassenden Schutz vor finanziellen Beeinträchtigungen, die ihnen durch eine Invalidität - die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit - entstehen könnten. Dabei kann eine Unfallrente und/oder eine einmalige Auszahlung vereinbart werden. Für den schlimmsten Fall sehen die Versicherungsverträge in der Regel eine Todesfallleistung vor, die der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen dienen soll. 

 

Anders als erwartet müssen sich viele Versicherungsnehmer ihre Invaliditätsleistung erst einmal erstreiten. Denn regelmäßig bestreiten die Versicherungen ihre Leistungspflicht, oder versuchen sich durch unterschiedlichste Interpretationen des Begriffs „Unfall“ ihrer Pflicht zu entziehen. Wichtig ist es, sich im Konfliktfall über die einem zustehenden Rechte zu informieren, und dann schnell zu handeln.

 

Denn im Unfallversicherungsrecht gilt eine kurze Verjährungsfrist von gerade einmal 3 Jahren.

Expertin im Unfallversicherunsrecht.
Expertin im Unfallversicherunsrecht.

Krankentagegeld

Die Michael Graf Rechtsanwälte Offenburg sind Profis im Personenversicherungsrecht. Auch Rechtsstreitigkeiten rund um  die Krankentagegeldversicherung zählen zu unseren Spezialgebieten. 

 

Die Krankentagegeldversicherung bietet als Zweig der Krankenversicherung Schutz gegen Vermögensnachteile, die im Krankheitsfall oder nach einem Unfall bedingt durch Arbeitsunfähigkeit entstehen können, ohne dass es darauf ankommt, ob ein solcher Schaden tatsächlich entstanden ist. Die Krankentagegeldversicherung knüpft primär an die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten an und stellt damit eine Verdienstausfallversicherung dar.

 

Der Eintritt von Berufsunfähigkeit gem. § 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT führt entgegen dem Wortlaut dieser Vorschrift zwar nicht zur Beendigung der Krankentagegeldversicherung, stellt aber einen der in der Praxis wohl bedeutungsvollsten Gründe für das Erlöschen der Leistungspflicht des Versicherers dar. Der in § 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT definierte Tatbestand, wonach Berufsunfähigkeit eintritt, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist, deckt sich nicht mit den im Sozialversicherungsrecht gebräuchlichen Begriffen von Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung oder den entsprechenden Begriffen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn während die im Sozialversicherungsrecht verwendeten Begriffe auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abstellen, bestimmt sich die Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung nach dem zuletzt ausgeübten Beruf und anders als in der privaten Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung bleibt die Möglichkeit der Umorganisation bei Selbständigen oder die Ausübung eines Verweisungsberufes ohne Bedeutung.

 

Deshalb kann weder die Bewilligung einer gesetzlichen Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung noch die Gewährung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente die eigenständige Feststellung von Berufsunfähigkeit i.S.d. § 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT ersetzen. Da es um den Wegfall der Leistungspflicht der Versicherung geht, liegt die Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der Berufsunfähigkeit bei der Versicherung. Weil der Versicherung die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit regelmäßig nicht bekannt sein wird, hat der Versicherungskunde zunächst die konkrete Ausgestaltung seiner Berufstätigkeit sowie die krankheitsbedingt nicht mehr ausübbaren Tätigkeiten aufzuzeigen. In dieser Fallgestaltung lohnt sich in jedem Fall die Hinzuziehung eines Spezialanwalts.

Wir finden eine gute Lösung.
Wir finden eine gute Lösung.

Lebensversicherung

In der Lebensversicherung verpflichtet sich der VR, das wirtschaftliche Risiko des VN, das sich aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens ergibt, durch eine Leistung (Kapital oder Rente) abzusichern, die er bei Eintritt des Todes- und/oder Erlebensfalls zu erbringen hat. Die gemischte Kapitallebensversicherung verschafft dem VN einen Leistungsanspruch, wenn die versicherte Person den vereinbarten Ablauftermin erlebt (Erlebensfall) oder vor diesem Termin – und während der Laufzeit der Lebensversicherung – stirbt (Todesfall). 

 

Die Musterbedingungen gehen davon aus, dass die Leistungspflicht des VR im Todesfall grundsätzlich unabhängig von der konkreten Todesursache entsteht. Hat sich die versicherte Person in der Todesfallversicherung „vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrages“ vorsätzlich selbst getötet, tritt Leistungsfreiheit ein. Dies gilt allerdings nicht, wenn „die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ begangen worden ist.


Spezialisten für außergerichtliche Lösungen

Erfahrene Rechtsanwälte für außergerichtliche Regulierung

Unsere Aufgabe als Rechtsanwälte ist es, Sie als versicherten Mandanten richtig zu beraten, Ihnen gute juristische Wege aufzuzeigen und für Sie im außergerichtlichen Geschäft zeitnah alle Ihre Ansprüche und Rechte durchzusetzen. Egal ob Unfall oder Berufsunfähigkeit, unsere Patientenanwälte beherrschen ihr juristisches Handwerk im Personenversicherungsrecht. Wir sind ausschließlich im außergerichtlichen Regulierungsbereich tätig. Der Erfolg gibt uns Recht.

Graf Johannes Rechtsanwälte

Ihre Versicherungsrechtler für Offenburg.

Wir arbeiten vorwiegend an den Standorten Offenburg, Karlsruhe und Freiburg, so dass wir in Offenburg ein Beratungsbüro anbieten. Unseren Kanzleisitz haben wir in Freiburg im Breisgau. Vielen Mandanten haben wir schon zu Ihrem Recht verholfen - und wir tun dies weiterhin. Unsere Erfolge sprechen für sich.

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